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Eric
Dieth Politik der Alltäglichkeit Die
Idee, das Politische im alltäglichen Handeln der Einzelnen zu verorten, stößt
auf einen realistischen wie auf einen strukturalistischen Einwand. So wird
verschiedentlich die Meinung vertreten, dass eine moderne, komplexe, wenn nicht
gar überkomplexe Gesellschaft auf direkt-demokratische Beteiligung verzichten
müsse, da Globalisierung, Deregulierung und Effizienzüberlegungen (realistisch
betrachtet) im besten Fall noch repräsentative Mitsprache ermöglichen.
Die Einzelnen haben sich dem von überindividuellen Systemen betriebenen Spiel
zu fügen. Aus systemtheoretischer Sicht bezeichnet Luhmann die Orientierung an
der Einzelhandlung als unterkomplexe Vorstellung (Luhmann 1989: 153 f.).
Direkte Demokratie und Selbstregierung erscheinen vor diesem Hintergrund als unrealistische Utopien aus
systemtheoretisch unaufgeklärten Zeiten. Der handlungstheoretische Gegenpart
Habermas arbeitet ebenfalls mit systemischen Konzepten, die einer zutiefst
demokratisch strukturierten Lebenswelt gegenübergestellt werden und diese
letztlich bedrohen.[1]
Wenn auch Meyer die von Habermas eingenommene pessimistische Haltung der Macht
der Lebenswelt gegenüber kritisiert (Meyer 1994: 213 f.), überwindet er die
von ersterem konstruierte Kluft nur teilweise, weil er lediglich die
Notwendigkeit anmahnt, dem Politischen in den Lebenswirklichkeiten der Menschen
einen gebührenden Platz einzuräumen (Meyer 1994: 209). Eine umfassende
Teilhabe an den Entscheidungen des politischen Systems sieht auch er aufgrund
der Komplexität der Gesellschaft als unrealistisches und ineffizientes
utopistisches Versprechen (Meyer 1994: 262 f.). Neben dieser «realistischen»
Position, die den möglichen Beitrag der Einzelnen negiert bis stark einschränkt
lässt sich eine strukturell begründete Charakterisierung von Politik anführen,
die sich vor allem durch Normlosigkeit auszeichnet und damit vorwiegend das Außeralltägliche
betrifft. So wird zumeist die Differenz von Recht und Politik als eine
Differenz zwischen Kontrolle/Stabilität und Labilität/Willkür verstanden. Für
Leibholz ist «das Politische seinem Wesen nach immer etwas
Dynamisch-Irrationales, das sich den dauernd verändernden Lebensverhältnissen
anzupassen sucht, während umgekehrt das Recht seiner grundsätzlichen
Wesensstruktur nach immer etwas Statisch-Rationales ist, das die vitalen
politischen Kräfte zu bändigen wünscht.»[2]
Nicht-juristische Normierungsleistungen und informelle Konsensprozesse fallen
demzufolge nicht unter den Begriff des per se archaischen Politischen. In ähnlicher
Richtung kann das Diktum von Beck verstanden werden, der die «Erfindung des
Politischen» mit grundlegendem sozialem Wandel wie zum Beispiel dem
Zusammenbruch des sinnstiftenden Dualismus Ost-West oder der Reaktorkatastrophe
von Tschernobyl identifiziert (Beck 1993:17) und folglich Normalität aus dem
Raum des Politischen verweist. Wird
das Politische als autopoietisch geschlossenes System, als von der Lebenswelt
zu unterscheidender Handlungsbereich oder als Phänomen labil-willkürlichen
sozialen Wandels aufgefasst, ist es nur beschränkt sinnvoll, das alltägliche
Handeln der Einzelnen als «politisch» zu bezeichnen. Allerdings wäre, meines
Erachtens, das Argument mangelnden Realitätsgehalts
direkt-demokratischer Vorstellungen des Politischen nicht als unhintergehbare
Wahrheit anzusehen, sondern als Kampfvokabel
in einer Auseinandersetzung um die Gestaltung der als lebenswert erachteten «Wirklichkeit».
Dieselbe Funktion übernimmt der Vorwurf, eine Argumentation sei «politisch»
oder «interessengeleitet»: Der Mangel an objektiver Neutralität wird dem
Gegner oder der Gegnerin in delegitimierender Absicht unterstellt und damit die
Privilegierung eigenen Wissens gerechtfertigt. Verzichten wir auf den Anspruch
objektiver Erkenntnis der Realität
zu Gunsten interaktiver Konstruktion
gemeinschaftlicher «Wirklichkeit», wird die Alltäglichkeit des
Politischen zu einer denkbaren Alternative und die Wissensproduktion zumindest
im konstitutiven Sinne demokratisiert. Nicht die Machtlosigkeit der Einzelnen,
sondern Mitverantwortung für die handelnd hervorgebrachten Verbindlichkeiten
kann die Folge sein. Die anschließende Begründung einer «Politik der Alltäglichkeit»
basiert nicht auf höherem Realitätsgehalt, sondern lediglich auf der Präferenz
für Gemeinschaftsformen, denen gleichberechtigte, gemeinschaftliche Freiheit aller eignet. Anders
ausgedrückt, nicht was wahrhaftig ist,
soll im Zentrum unserer Bemühungen stehen, sondern die Frage, wie wir leben wollen.
1.
Relativierter Realismus Ein
wesentliches Verdienst betreffend erkenntnistheoretischer Relativierung kommt
Karl Popper zu. Wohl ist er der Meinung, dass sich absolute Wahrheit erkennen lässt,
nur ist diese Erkenntnis niemals sicher. Das heißt, wir vermögen uns der
Realität anzunähern, ohne jedoch je ihrer gewiss sein zu können (Popper
1994a: 8; Popper 1998: 47; Popper 1994b: 49 f.). Folgerichtig werden seiner
Meinung nach keine Beweise geführt (Popper 1994b: 234), sondern die
Vorstellungen der Wirklichkeit dem kritischen Diskurs zum Beispiel der
wissenschaftlichen Gemeinschaft unterworfen, womit Erkenntnisfortschritt
denkbar wird (Popper 1998: 124, 331; Popper 1994b: 39 f., 232;
Popper/Eccles 1996: 188, 190). Die
als realistisch verstandene
Relativierung des objektiven Erkenntnispostulats überzeugt aufgrund ihres
demokratisch zu verstehenden Potentials der Ablehnung letztgültiger Wahrheit.
Allerdings werden in der popperschen Form, d.h. im Bemühen, die Maßgeblichkeit
des Konzepts der Realität
aufrechtzuerhalten und unsere Ideen nach wie vor an der
Realität scheitern zu lassen, Paradoxien in Kauf genommen und die Gefahr «totalitärer»
Ausgrenzung anders Denkender bleibt erhalten. Die Möglichkeit der Realitäts-Annäherung,
des Erkenntnisfortschritts wie auch die Vorstellung unsicherer Erkenntnis
setzen die Kenntnis des zu Erkennenden
voraus. Lediglich wer über das Wissen der
Realität verfügt, ist auch im Besitz des Maßstabs, welcher die Bewertung
einer Theorie als «Annäherung» oder «Fortschritt» an dieselbe ermöglicht.
Da ein solches Wissen jedoch nicht zur Disposition steht, die
Realität sich höchstens in der Form diffuser Widerstände (Popper spricht von
«Tatsachen» [Popper 1998: 45, 328]) bemerkbar macht, so wir die Position des
Realismus teilen, ist die Feststellung fortschreitender Erkenntnis «lediglich»
als konsentiertes Resultat interaktiver
Auseinandersetzungen zu verwirklichen. Erfolg wie Misserfolg unserer Bemühungen
um Wahrheit sollten somit, angesichts des Mangels an Kriterien, die eine
objektive (sprich = entscheidungs- wie kritikfreie) Selektion tatsachenadäquater
Beschreibungen ermöglichen würden, als soziale Leistung angesehen werden. Um diese Widersprüche zu vermeiden und trotzdem an der Intention der Demokratisierung der Erkenntnis festhalten zu können, möchte ich einen «Realitäts»-Vorschlag unterbreiten, der auf die Massgeblichkeit der Realität verzichtet. Anstelle der Korrespondenz von Aussage und Wirklichkeit sollte gemeinschaftliche Auseinandersetzung und Übereinkunft treten. Die Differenz von erkennendem Subjekt und zu erkennendem Objekt würde durch den Dissens der Interagierenden, durch die Kritik an unseren «Realitäts»-Vorschlägen ersetzt werden. Im Zentrum stünde also unsere Konstruktionsverantwortung und nicht die Realität, die sich in der popperschen Version unseren Zugriffen immer wieder von Neuem entzieht. Die Rechtfertigung von Handlungen durch Bezug auf die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegende Realität erscheint dann nicht mehr als sinnvoll. Und der Vorwurf mangelnden Realitätsgehalts oder objektiver Unvernunft könnte somit als Parteinahme für eine bestimmte Strukturierungsweise von Gemeinschaft und nicht als aufklärender Wegweiser zur Wahrheit verstanden werden. 2.
Konsensorientierter sozialer Konstruktivismus Ohne
die Realität als Richtlinie unseres
Handelns liegt es meiner Ansicht nach nahe, auf unsere Interessen/Ziele/Werte[3]
zu rekurrieren. Motiviert durch die konstitutiv
gleichberechtigte Konstruktionsfreiheit aller schlage ich vor, «Realität»
oder «Wahrheit» als Ergebnis eines permanenten
Aushandlungsprozess aufzufassen. Dessen Verbindlichkeit resultiert aus der
aktuell maßgebenden Zustimmung der Beteiligten und deren Bereitschaft, sich für
ihre Überzeugung einzusetzen. «Wirklichkeit» würde sich dementsprechend
nicht aus der Übereinstimmung mit der
Realität legitimieren, sondern aufgrund der Attraktivität der «Realitäts»-Vorschläge und deren Akzeptanz durch die Gemeinschaft. Konstitutiv gesehen ist der Konsens der Beteiligten, das entgegenkommende
Handeln der mit uns Interagierenden, die conditio
sine qua non für die gemeinsame «Realität». Wobei Konsens nicht als
qualifizierte Form der Übereinstimmung zu verstehen ist, sondern lediglich als
Kompatibilität derart, dass die
involvierten Interessen befriedigt werden können. Grob wären dann zwei Arten
von Konsens zu unterscheiden: Der konstitutive
Konsens, der sich auf die Frage bezieht, ob Gemeinschaft ganz grundsätzlich
gewagt werden soll (die erste Kontaktnahme) und der Interessen/Ziele/Werte-Konsens, der auf dem konstitutiven basiert
und die detaillierte Struktur gemeinsamer «Wirklichkeit» erschafft. Aufgrund
meines Interesses an Freiheit erachte ich die Kontingenz der «Realitäts»-Elemente als Basis aller
Konstruktionen. Die zurzeit konsentierten «Realitäts»-Elemente können
entsprechend jederzeit geändert, abgeschafft oder durch neue ersetzt werden. Den
Konstruktionsprozess von «Wirklichkeit» solltein Neukonstruktion,
Rekonstruktion und Dekonstruktion
unterteilt werden. Neukonstruktion wie Rekonstruktion sind Arten des
Interessen/Ziele/Werte-Konsens, bei der Dekonstruktion haben wir es mit einem
Dissens zumindest im Bereich der Interessen/Ziele/Werte zu tun, im weitest
gehenden Fall gar mit einer Aufkündigung von Gemeinschaft überhaupt, mit
einem konstitutiven Dissens. Wenn die neu konstruierte «Wirklichkeit» als
dermaßen attraktiv erachtet wird, dass wir auch in Zukunft in ihren Genuss zu
kommen wünschen, rekonstruieren
(vorausgesetzt ein reflexiver Aushandlungsprozess ist notwendig) oder reproduzieren
wir sie (quasi «automatische», fraglose Wiederholung einer Interaktion). Wo
die Neukonstruktion bisher Gültiges ersetzt, geht sie mit der Dekonstruktion
angestammter Verbindlichkeiten einher. Identität
der Einzelnen wie der Gemeinschaft entstehen gleichursprünglich,
das heißt, dass sie durch dieselbe interaktive Handlung erschaffen und am
Leben erhalten werden. Mit Mead könnte man die Verortung der Identitätskonstruktion
innerhalb des gemeinschaftlichen Handlungsraums teilen (Mead 1993: 177).
Allerdings erweist sich seine Unterscheidung von Ich und ICH, von Individuum
und Gemeinschaftserwartungen an die Einzelnen (Mead 1993: 216 ff.) als wenig
hilfreich, da Autonomie lediglich dem Ich eignet, während er das ICH als
gegeben erachtet und dessen Art und Umfang, das heißt dessen zeitliche, räumliche
und personelle Aspekte nicht auf die Verantwortung der Individuen zurückführt
(Mead 1993: 219 ff.). Um umfassende Konstruktionsfreiheit
wie Konstruktionsverantwortung zu
ermöglichen sollte die Gemeinschaft wie die Einzelnen in
konstitutiv-interaktiver Abhängigkeit verwirklicht werden, wobei sich
Gemeinschaft nicht als Objekt über die Einzelnen erhebt, sondern aus deren
Handeln alltäglich von neuem erwächst. Es gibt keine Gemeinschaft ohne die
Einzelnen und keine als «menschlich» zu bezeichnende Identität der Einzelnen
ohne Gemeinschaft. Aus
der Kombination von Interaktivität und Kontingenz des Handelns schließe ich
auf die Relevanz des Alltäglichen.
Neukonstruktion, Rekonstruktion/Reproduktion und Dekonstruktion resultieren aus
dem Handeln einer wie eines Jeden und zwar jederzeit. Ohne unser Agieren
entsteht keine «Wirklichkeit» und ist die bis anhin maßgebende «Realität»
ohne Gegenwart (Ähnlich Castoriadis 1997: 153 f.): «Für die Praxis ist das
Konstituierte als solches tot, sobald es konstituiert ist; alles Erworbene
muss, um seine Existenz zu wahren, in der lebendigen Gegenwart wieder
aufgenommen werden.»). Fortwährend tragen wir zur Existenz der für uns
massgebenden «Realitäts»-Elemente bei, akzeptieren oder verwerfen «Realitäts»-Vorschläge,
unterbreiten eigene Vorstellungen gemeinschaftlicher Beziehungsformen und
versuchen lieb gewonnene Lebensweisen auf Dauer zu stellen. Dies geschieht
mittels Institutionalisierung, das
heißt durch Umstellung des Aushandlungsprozesses von der Konstruktions- auf
die Rekonstruktions-/Reproduktionsphase. Insbesondere die Reproduktionsphase,
die «automatische» Wiederholung angestammter Beziehungsformen, ermöglicht
eine Entlastung, da bis auf weiteres keine Begründungsdiskurse geführt werden
müssen. Dies bedeutet nicht Sicherheit, sondern vorläufige nicht thematisierte Konkordanz. Institutionalisierung im Sinne von
Verhaltenserwartungen, die ein bestimmtes gemeinsames Ziel anvisieren und durch
ein Set von Regeln und Sanktionen auf Dauer gestellt werden (vgl. auch
Waschkuhn 1987: 71; Meyer/Rowan 1991: 42; Jepperson 1991: 145; Berger/Luckmann
1980: 76), führt meiner Meinung nach nur dann zu Konstruktionsentlastungen,
wenn Sanktionen lediglich in Ausnahmefällen zur Anwendung gelangen und
reproduziert, nicht rekonstruiert werden. Institutionen kommt aber auch in der
Reproduktionsphase kein Objektcharakter zu (Ebenso Blänkner 1994: 104;
Gebhardt 1992: 352; Lepsius 1995: 395; Srubar 1994: 96 f.; Parsons 1986: 174;
Searle 1997: 126). Sie bleiben konstitutiv vom Handeln der Interagierenden abhängig.
Ob Familie, Armee, Kirche, Bundesgericht oder Parteien – allesamt sind sie
das Ergebnis der Bemühungen der vergemeinschafteten Einzelnen. Institutionen
als Teil von uns selbst, bezeichnen Beziehungen, stehen als Sammelbegriff für
ein Handlungsnetzwerk. Wenn
auch durch Institutionalisierung die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens
bestimmter Verhaltensweisen erhöht wird, bleibt Zukunft indeterminiert
(Kontingenz des Handelns). Aufmerksames Engagement ist auch in institutionell
integrierten Gemeinschaften vonnöten. Dies bedeutet, dass sich betreffend
Integrationsmaß und -dauer einer Gemeinschaft lediglich retrospektiv befinden
lässt. Wer Zukunft determinieren will, wünscht den Verzicht auf
gemeinschaftliche Freiheit – eine mögliche, von mir jedoch nicht
favorisierte Lebensweise.
3.
Interaktiver Machtbegriff Der
freiheitlich motivierte Verzicht auf die Relevanz der
Realität und der an konstitutiver Gleichberechtigung orientierte Vorschlag
interaktiver Konstruktion gemeinschaftlicher «Wirklichkeit» lässt mich einen
interaktiven Machtbegriff zum
Beispiel dem weberschen Verständnis von Fremdbestimmung vorziehen. Mit
«Macht» könnte man also ein Handlungspotential bezeichnen, das den Einzelnen
dank ihrer Beziehungen zukommt und in Beziehung verwirklicht wird. Macht als Möglichkeit,
«Wirklichkeit» zu gestalten, eignet konstitutiv-interaktiv betrachtet
jeder sozialen Beziehung. Im konsensorientierten sozialen Konstruktivismus
wird, wie erwähnt, «Wirklichkeit» durch Akzeptanz von handelnd
unterbreiteten «Realitäts»-Vorschlägen geschaffen. Es bedarf der alltäglichen
Bereitschaft und des Engagements der Beteiligten, auf eine bestimmte Form der
Beziehung einzutreten und diese mitzutragen: Die Gleichsetzung von Handeln und
Macht, deren Alltäglichkeit und die Verantwortung aller für die zur Zeit maßgebende
«Realität» wären als Machtaspekte interaktiver «Realitäts»-Konstruktion
zu verstehen.[4]
Herrschaftsfreiheit, wie Totalitarismus, gründet demzufolge auf derselben Form
der Zustimmung: Der Herr bedarf des Knechts um Herr sein zu können, die
autokratische Staatsleitung der Parteigefolgschaft wie die demokratische «Elite»
der Zustimmung des Volkes. Wem das Volk davonläuft («Abstimmung mit
den Füssen») der oder die kann keinen Staat, weder diktatorischer noch
demokratischer Art, zum Leben bringen. Wo Diktatoren wie demokratische Präsidentinnen
auf das entgegenkommende Handeln der Unterdrückten respektive des Volkes
angewiesen sind, um ihre Macht, ihren Status zur Geltung zu bringen, können
sie als «Abhängige» bezeichnet werden. In diesem Sinne vertritt auch Weber
ein interaktives Machtverständnis, wenn er von der Abhängigkeit des Führers
von seiner Gefolgschaft ausgeht und der Zustimmung der Letzteren unterstellt
(Weber 1995: 71; Weber 1973: 146; bezüglich des Konsens' der Sklaven vgl.
Weber 1980: 543). Für den Begriff der Herrschaft bedeutet dies: «„Herrschaft“
soll [...] die Chance heißen, für spezifische (oder: für alle) Befehle bei
einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden. Nicht also jede Art
von Chance, „Macht“ und „Einfluss“ auf andere Menschen auszuüben.
[...] Ein bestimmtes Minimum an Gehorchenwollen, also: Interesse (äußerem
oder innerem) am Gehorchen, gehört zu jedem echten Herrschaftsverhältnis»
(Weber 1980: 122). Aus methodologischen Gründen, aus Gründen
wissenschaftlicher Praktikabilität beschränkt er jedoch den Begriff der
Herrschaft wie des Politischen auf «autoritäre Befehlsgewalt» (Weber 1980:
544 f.) und auf den im Besitz des Gewaltmonopols befindlichen Staat (Weber
1995: 30). Lediglich motiviert durch das Ziel, wissenschaftliches Arbeiten zu
erleichtern, führt diese Engführung auf die «klassischen» staatlichen
Akteurinnen und Akteure zu einem Verzicht auf die alltägliche Verantwortung
aller für die interaktiv geschaffene «Wirklichkeit». Aus konstitutiver Sicht
können wir jedoch auch das Gewaltmonopol als vom Konsens der Mehrheit abhängige
Macht einer personellen Minderheit auffassen, in bestimmten Situationen
physische Gewalt einzusetzen. Diese Macht ist vor diesem Hintergrund kein
Steuerungsinstrument, sondern eine Leistung.
Wenn die Performanz der als «staatlich» bezeichneten Akteurinnen und Akteure
nicht alltäglich überzeugt, wird ihnen in Krisensituation auch nicht das
Gewaltmonopol anvertraut werden. Es bedarf je nach Konflikt, je nach Umfang des
Dissenses der Mobilisierung breiter Kreise von Beteiligten, um wirksam gegen
Alternativen vorschlagende Minderheiten (zum Beispiel Protestierende) vorgehen
zu können. Über ein Gewaltmonopol wird folglich nicht verfügt, sondern es
kommt durch entsprechendes Handeln mindestens der Meisten zustande. Mit von
Trotha 1995: 135: «[…] wie jede Form der Macht ist auch der Anspruch auf das
Gewaltmonopol stets zerbrechlich und konfliktuell und seine Durchsetzung so
voraussetzungsreich, dass der Anspruch, historisch gesehen, typischerweise
uneingelöst bleibt und noch auf der “Endstufe” der Institutionalisierung
von Herrschaft, die “im Prinzip” der westliche Staat erreicht hat, prekär
ist.» Angesichts des plötzlichen Zusammenbruchs der DDR oder anderer totalitärer
Gemeinschaften lässt sich die Labilität für die Ewigkeit gefügter
Kontrollmechanismen konstruieren (so auch Mayntz 1997: 123). Dies vor allem
dann, wenn wir nicht von Institutionen als «Objekten» ausgehen, die den Einzelnen
gegenüberstehen und Gemeinschaft autoritativ integrieren. In diesem Sinne
spricht Lemke von Freiräumen und Privatheit, die auch in der totalitären DDR
existiert hätten und die die primär institutionenzentrierte DDR-Forschung in
ihrer Bedeutung unterschätzt habe (Lemke 1991: 15; ebenso Neckel 1992: 262).
Und Glaessner ist der Meinung, dass auch in totalitären Gemeinschaften die
Herrschenden nicht sicher sein können, dass ihre Regeln befolgt werden (Glaessner
1992: 35; so auch Lemke 1991: 186). Wenn wir Konstruktionsfreiheit und damit
Konstruktionsverantwortung wollen, haben und hatten wir es mit
Konsensprozessen, mit handelndem Nachvollzug, mit Unterstützung (aus vollster
Überzeugung, aus Mangel an Alternativen oder aus Bequemlichkeit) zu tun, die
auch Totalitarismus möglich macht (im Sinne einer tragenden Rolle der meisten
Beteiligten: Bohley 1992: 11; Wolle 1998: 16; Rüthers 1995: 103; Fuchs 1998:
138; Gauck 1999: 45; McFalls 1997: 301).
4.
Wissenschaft als politisches Handeln Auf
der Grundlage des interaktiven Machtverständnisses wird Wissenschaft in der
modernen Gesellschaft zum Machtfaktor erster Güte, indem die Gemeinschaft den
«Realitäts»-Vorschlägen der wissenschaftlich Agierenden die Weihe der
Objektivität, sprich: beschränkter Kritisierbarkeit zukommen lässt. Nicht
jede Kritik wird als zulässig erachtet, sondern nur diejenige, die im
legitimen Verfahren von der hierfür auserkorenen Gemeinschaft als Abbild der
Realität gefunden wird. Diese meiner Ansicht nach undemokratische Schichtung
der als universell verstandenen Realitätszuständigkeit/Realitätskompetenz
gilt es im Sinne alltäglicher Politik zu demokratisieren: Wissenschaft sollte
als politisches Handeln verstanden und betrieben werden, welches Vorschläge
unterbreitet, deren gemeinschaftsgestaltende Wirkung von der Zustimmung der
Interagierenden abhängt. «Wirklichkeit» folgt dementsprechend aus
deliberativer Zustimmung und nicht aus Erkenntnis. In
diesem Sinne, das heißt vor allem auf der Basis gleichberechtigter
Konstruktionsfreiheit, wäre die feministische Kritik am patriarchalen
Objektivitätsanspruch hilfreich. Claudia
Honegger spricht vom «Mäntelchen der Verwissenschaftlichung» welches Zwecks
kultureller Durchsetzung der neu begründeten psycho-physiologischen
Geschlechterdualität geschaffen wurde (Honegger 1991: 192). «Rationaliät»
ist für Modelmog ein patriarchaler Versuch, männliche Affekte objektivierend
und versachlichend zu kaschieren (Modelmog 1989: 11, 20, 99). Und Lerner ist
der Ansicht, dass die von ihr konstatierte «Macht der Symbolbildung», die
allein den Männern zuerkannt wird, dass die «Ausgrenzung von Frauen im
Prozess der Symbolbildung und des Definierens von Begriffen» (Lerner 1991:
248, 285) dazu führt, dass Frauen lediglich über die ihnen zugestandenen
Mittel der Identitätsbildung wie «Wirklichkeits»-Konstruktion verfügen können.
Ihrer Meinung nach geht es darum, den «androzentrischen Irrtum» durch «eine
radikale Umstrukturierung des Denkens und der Analyse» aufzuklären, indem «ein
für allemal die Tatsache anerkannt wird, dass die Menschheit zu gleichen
Teilen aus Mann und Frau besteht und dass die Erfahrungen, Gedanken und
Einsichten beider Geschlechter in jeder verallgemeinernden Aussage über
menschliche Wesen repräsentiert sein müssen» (Lerner 1991: 273). Die männliche
Parteilichkeit der traditionellen Erkenntnistheorie mahnt Betzler an, die von
«epistemischen Normen wie Objektivität, Universalität und Neutralität» im
Dienste männlicher Interessen spricht (Betzler 1998: 783). «Feministische
Erkenntnistheorie» mündet gemäss ihrem Vorschlag in der Verwirklichung
feministischer Interessen, d.h. dass von «Objektivität» nur dann gesprochen
werden kann, «wenn die kategorielle Bedeutung von Geschlecht anerkannt wird»
(Betzler 1998: 784 f.) Um die von ihr als «politisch» (Betzler 1998: 786)
bezeichnete Parteilichkeit zu vermeiden, empfiehlt sie die Berücksichtigung «tatsächlicher
Mechanismen der Meinungsbildung» (Betzler 1998: 795). Bilden wiederum
postuliert die Parteilichkeit der Frauenforschung im Sinne einer nach meinem
Dafürhalten universell verstandenen gleichberechtigten Freiheit.[5]
Unter anderem soll es der Frauenforschung in der Psychologie darum gehen, die
«Stimmen der Frauen [zu] artikulieren, erst einmal für sich selbst» (Bilden
1989: 150). Dasselbe Engagement vertreten auch Brown
und Gilligan in ihrer beeindruckenden Arbeit mit Mädchen, deren Hauptziel
darin besteht, ihnen in der Rückeroberung ihrer starken Stimmen und ihren
Mutes beizustehen (Brown/Gilligan 1994: 256). Um von Wissenschaftlichkeit
sprechen zu können, verlangt Pusch «Betroffenheit» (Pusch 1990: 14). Und
Hellinger erwartet von einer feministischen Wissenschaftstheorie, dass «sie
sich mit patriarchalischen Entwürfen auseinandersetzt und diese zu
falsifizieren sucht» (Hellinger 1990: 48). Haug und Hauser fordern
Betroffenheit, Parteilichkeit und Respektlosigkeit. Diese Eigenschaften «verhindern
blässliche Abstraktion, Pseudoobjektivität und devotes Nachbeten; und sie
sind notwendig, wenn die weibliche Abwesenheit in den herkömmlichen
Wissenschaften überhaupt irgendwann durch Anwesenheit ersetzt sein soll»
(Haug/Hauser 1992: 115). Die
Stärke feministischer «Realitäts»-Vorschläge sehe ich vor allem in der Konstruktion
von Alternativen zur traditionellen Wissenschafts- und Erkenntnistheorie
und in der parteilich-engagierten Forderung, die eigene Weltsicht auch gegen
den universellen Anspruch auf Wahrheit zu verwirklichen. Die dadurch denkbar
gewordene Demokratisierung wissenschaftlichen Handelns bleibt meiner Ansicht
nach jedoch dann unvollständig, wenn wir weiterhin dem Realismus huldigen,
wenn wir die Ambition auf besseres, wahrhafteres, tatsächlicheres,
objektiveres Wissen nicht aufgeben und mittels empirischer Arbeit die sich
Irrenden aufklären wollen. Der Verzicht auf die Relevanz der Realität und die Fokussierung auf unsere Bedürfnisse, Freuden,
Leiden, Hoffnungen und Ängste ermöglicht wie mir scheint umfassende und gleichberechtigte Konstruktionsfreiheit, da kein
privilegiertes Wissen per se mehr verwirklicht wird. In welcher Gemeinschaft
wollen wir leben, welchem «Realitäts»-Vorschlag stimmen wir handelnd zu,
welche «Wirklichkeit» bringen wir alltäglich zur Welt? Im Anschluss an die vorhergehenden Analysen bezeichne ich wissenschaftliches Handeln als politisches Handeln, da dessen Erfolg aus Überzeugungsarbeit und nicht aus objektiver Vollkommenheit resultiert. Es reicht nicht aus, die Wahrheit zu verkünden, sondern es gilt, die Auseinandersetzung um die zukünftige, gemeinsame, alltäglich erschaffene Gemeinschaft zu führen, bereit zu sein, für die eigenen Ansichten in deliberativer Weise zu kämpfen – eine politische, weil «Wirklichkeit» konstruierende Aufgabe. Nicht Wahrheit oder Objektivität, sondern interaktiv geschaffene und bewertete Lebens-Qualität sollten als Maß unserer Konstruktionen gelten. 5.
Alltäglichkeit des Politischen In
einer Welt, wo auf den konstitutiven Beitrag der Einzelnen nicht verzichtet
werden kann, wo alles was ist, aus dem Handeln der die Gemeinschaft
identifizierenden Individuen resultiert, ist das Alltägliche von zentraler
Bedeutung. Weder die als «elitäre Sonderleistung» bezeichnete Wissenschaft
noch die staatsbasierte Steuerungsleistung oder die anonymisierten
Wirtschaftsunternehmungen determinieren das Schicksal der Welt, sondern unsere
alltägliche Bereitschaft, auf die «Realitäts»-Vorschläge
der Vorgenannten einzutreten und diese zu befolgen: «Wirklichkeit» als konsentiertes
Ergebnis eines permanenten Aushandlungsprozesses. Trotz der Permanenz der
Aushandlung können Interaktionsformen derart auf Dauer gestellt werden, dass
der Eindruck entsteht, sie würden auf ewig Verbindlichkeit beanspruchen können.[6]
Doch auch diese Stabilisierung der Interaktionen lebt vom konstruktiven oder
rekonstruktiven/reproduktiven Konsens der Beteiligten. Je automatischer, d.h.
je problemloser eine Beziehung reproduziert wird, desto aufwändiger ist die
Opposition gegen diese für die Mehrheit identitätsbildenden «Realitäts»-Elemente.
Abhängig von der Relevanz der kritisierten Institution werden die Befürwortenden
«Politikerinnen» und «Politiker» für ihre «Wirklichkeit» einstehen und
mit Sanktionsmitteln reagieren (Keck 1994: 213). Die
Loslösung vom Konstitutionsprozess hin zu einer Verobjektivierung sozialer Bezüge,
zu einer Ontologisierung von Interaktionen lässt sich, so wir so wollen,
anhand der Differenz von Privatbereich und Öffentlichkeit konstruieren. Nicht
dass diese Unterscheidung per se als
negativ zu bewerten wäre. Das liberale Interesse an einem Raum
gemeinschaftlicher Enthaltsamkeit ist zwar reproduktionswürdig, doch wäre,
meiner Meinung nach, der Privatbereich nicht als politikfreie Zone aufzufassen,
sondern wie jede Beziehung als Ergebnis des Politischen, weil er
gemeinschaftsgestaltendes Handeln darstellt. Es reicht nicht aus, die
staatlichen Akteurinnen und Akteure auf ihre Pflicht hinzuweisen, gewisse
Handlungen als inexistent zu betrachten. Damit Freiheit erlebt werden kann,
bedarf es der alltäglichen Bereitschaft der Nachbarschaft wie der
Arbeitgeberinnen und der Arbeitgeber, der Schulbehörden wie der Verwandten,
der Polizei wie der Mitreisenden in Bahn oder Flugzeug. Freiheit wird
(interaktiv verstanden[7])
nicht durch Abseitsstehen, sondern durch aktive Beziehungsgestaltung
verwirklicht – als Konstruktionsergebnis durch Interessenverfolgung und nicht
durch Konstruktionsabstinenz. Hieraus folgt die Konstruktionsmächtigkeit
politisch-öffentlicher Alltäglichkeit, die an die Stelle der Differenz
von machtloser Privatsphäre und mächtiger (politischer) Öffentlichkeit
tritt. Verschiedene
Vorstellungen von «Öffentlichkeit» gehen davon aus, dass wir es mit einer
vom Handeln der Einzelnen unabhängigen Institution zu tun haben. So stellt sie
als demokratisches Kontrollorgan des Volkes den Ort reflexiver
Auseinandersetzung und vernünftiger Willensbildung dar (Habermas 1990: 33;
Habermas 1992: 435 ff.). Oder sie fungiert als öffentliche Meinung als
Manipulationsmaterial für Demagogen oder Demagoginnen (Popper 1994: 174). Als
«Veröffentlichkeit» in der Form medialen Handelns ist sie
gesellschaftskonstitutiv (Imhof/Romano 1996: 202 f.). Oder sie übernimmt die
Funktion eines Kommunikationsraums für gesellschaftliche Teilsysteme (Luhmann
1996: 184). Ähnlich dem Begriff des «Volkes» dienen die Begriffe Öffentlichkeit
und öffentliche Meinung wie es scheint beliebigen Interessen.[8]
Dies stellt aufgrund des Interesses an gleichberechtigter Konstruktionsfreiheit
dann ein Problem dar, wenn sie als fest gefügte Institution ontologisiert und
als Objekt gegen widerstrebende Interessen instrumentalisiert werden kann –
d.h. wenn die Konstruktionsverantwortung an einen als objektiv bezeichneten
Erkenntnisprozess delegiert wird. Dementsprechend wäre das Konzept der Pluralität der von Akteurinnen und Akteuren alltäglich geschaffenen Öffentlichkeiten
dem monistischen Vorschlag der einen und quasi selbständigen wie selbsttätigen
Öffentlichkeit vorzuziehen. Im Sinne eines akteur- wie akteurinnenzentrierten
Verständnisses von Öffentlichkeit schreibt Greven: «“Die Öffentlichkeit”
als geschlossene Institution (System) gibt es in der politischen Gesellschaft
genau so wenig wie die “öffentliche Meinung”; vielfältige Medien lassen
die argumentative Verwendung hypostasierter Singulare wie in der philosophisch
orientierten Sozialphilosophie gar nicht zu.»[9]
Allerdings geht es mir nicht darum, Ontologie durch Ontologie zu ersetzen. Ein
interaktives Verständnis von Privatbereich und Öffentlichkeit wäre nicht als
wahrhaftiger, sondern lediglich als förderlich für die gleichberechtigte
Konstruktionsfreiheit zu betrachten. Dementsprechend sollte man auch nicht die
patriarchale Vorstellung einer geschlechtsspezifischen Zuteilung von Privatem
und Öffentlichem reproduzieren, sondern dem feministischen «Realitäts»-Vorschlag zufolge aufweisen, wie auf diesem Weg die Ausgrenzung der
Frauen aus dem Bereich gemeinschaftsrelevanten Agierens bewerkstelligt wird.[10]
Das Private verkommt derart zu einer Dienststelle mit Zuträgerfunktion. Aus
der Sicht gleichberechtigter Konstruktionsfreiheit ist diese ontologisierte und
damit als unveränderlich behauptete Ausgrenzung, orientiert an Kriterien wie
Geschlecht, Klassenzugehörigkeit oder auch Soziokultur (Jost 1996: 54),
abzulehnen und durch eine alltägliche Verantwortlichkeit aller für die
Konstitution und die Qualität der Gemeinschaft zu ersetzen. Das
Konzept der Pluralität der Öffentlichkeiten
legt den Schluss nahe, jede Interaktion als öffentliche Handlung zu
bezeichnen. Dies hat zur Folge, dass aus den unzähligen Öffentlichkeiten (=
Interaktionen) diejenigen auszuwählen sind, denen eine Sonderrolle
zugeschrieben werden soll. Dabei gilt es jedoch, den konstitutiven Beitrag
jeder Interaktion bewusst zu halten und Reproduktionsmechanismen keineswegs als
selbstverständlich zu betrachten. «Privat» sind diejenigen öffentlichen
Handlungen bezüglich derer Konsens besteht, sie als «privat» zu bewerten.
Das heißt, dass wir uns so zu verhalten haben, dass die Anderen privat leben können.
Da aber ohne unseren Einsatz und ohne unsere politische Bereitschaft die
entsprechende Strukturierungsweise von Gemeinschaft nie zustande kommen könnte,
besteht die Hauptaufgabe einer Politik der Alltäglichkeit in der Bereitschaft,
die Konstruktionsfreiheit mit Konstruktionsverantwortung zu verbinden und sich
konsequent für eine gleichberechtigte Gemeinschaft einzusetzen.
Anmerkungen
[1]
Zur These der Kolonialisierung der Lebenswelt vgl. Habermas 1985: 195.
Das politische System ist seiner Meinung nach «ein
Handlungssystem neben anderen» (Habermas 1992: 366).
[2]
Leibholz 1957: 121 f. Zur Unterscheidung Labilität/Stabilität vgl.
Henkel 1977: 134 f.; Mayer-Tasch 1991: 11, spricht von der Politik als
Bewegungs- und dem Staat als dem Hegungsstil des öffentlichen Lebens
[3]
Mit der Gleichstellung von Interessen, Zielen und Werten will ich die
Hierarchisierung in objektiv gute oder schlechte Bedürfnisse vermeiden.
[4]
Giddens 1988: 65 f., identifiziert Handeln mit Macht und Freiheit und
wendet sich gegen Auffassungen, die Macht «wesensmäßig mit der Erreichung
von partikularen Interessen» verbinden. Theis-Berglmair 1997: 27, versteht
Macht als Beziehungsgröße und als Ergebnis eines Aushandlungsprozesses.
Ebenso Moore 1982: 39, der von einem ständigen Sondieren zwischen Herrscher
und Untertanen spricht, «um herauszufinden, was sie sich leisten können.»
Die Macht der Alltäglichkeit oder die alltägliche Mächtigkeit liegt auch
dem zum Beispiel von Lenz 1990: 47, vertretenen feministischen Machtbegriff
zugrunde. Zur Mehrdimensionalität von Macht vgl. auch Knapp 1992: 287 ff.,
295 f.
[5]
Bilden 1989: 148. Mit Becker-Schmidt sieht sie (Becker-Schmidt/Bilden
[1991]: 27) «Parteilichkeit und gemeinsame
Betroffenheit als Prinzipien von Frauenforschung.»
[6]
Jepperson 1991: 147 und 152, hebt den Institutionen stabilisierenden
Einfluss von «taken-for-grantedness» hervor. Und Buchheim (Buchheim 1993:
40) ist der Meinung, dass Gewohnheit ein der Orientierung wie Stabilisierung
des Handelns dienendes Element ersten Ranges darstellt. Gemäss Popper
(Popper/Eccles 1996: 172 und 591) entfernen Wiederholungen Wissen aus dem
Bereich der Problematisierung, der Kritik. Und für Nietzsche (Nietzsche
1996: 351 f.) sind zum Beispiel die philosophischen Kategorien nicht
Erkenntnisse vorgegebener Objekte, sondern Produkte im Dienste des Bedürfnisses
nach Sicherheit und Verständlichkeit. Es sind «die Mächtigen [...], welche
die Namen der Dinge zum Gesetz gemacht haben.» Aus der Nützlichkeit
bestimmter Kategorien entstand das Bedürfnis, diese der Kritik zu entziehen,
«sie als a priori [...], als jenseits der Erfahrung, als unabweisbar» zu
deklarieren. Ebenso handlungsorientiert argumentiert Wittgenstein
(Wittgenstein 1992: 11, 14, 21, 94, 104), der den Lebensvollzug, die Tat ins
Zentrum unserer Weltbildgenerierung stellt. Diesem Netzwerk von
Einzelgesichtspunkten wiederum gelte es grundsätzlich zu vertrauen, damit überhaupt
Kritik und Zweifel angebracht werden könnten (Wittgenstein 1992: 46 f., 94).
Denn der Zweifel an allem und jedem ist seines Erachtens sinnlos, da jeder
Zweifel sich aus einem nicht bezweifelten Grunde nährt (Wittgenstein 1992:
39, 49, 69, 81).
[7]
Ein interaktives Freiheitsverständnis vertreten meiner Ansicht nach
auch folgende Autorin und Autoren: Young 1998: 455; Finkielkraut 1998: 159,
164; Brunner/Peled 1998: 385.
[8]
Neidhardt 1994: 25: «Der Begriff der “öffentlichen Meinung” gehört
seit Jahrzehnten zu den mysteriösesten Begriffen der Sozialwissenschaften.»
Buchstein 1995: 269: «[Es] findet sich eine erhebliche Funktionsvielfalt von
Öffentlichkeit. Die Skala reicht von unterdrückenden und etatistischen über
paternalistische bis zu diskursiven oder gar emanzipativen
Erwartungshoffnungen. Das Verhältnis von Macht und Öffentlichkeit wird in
den genannten Vorstellungen ebenfalls unterschiedlich konzipiert. Es deckt
von Komplize bis Gegner die gesamte Skala ab.» Betreffend das Verhältnis
von Privatsphäre und Öffentlichkeit im antiken Griechenland vgl. Arendt
1987, 31 ff., welches ihrer Meinung nach kaum etwas mit unserem heutigen
Verständnis gemein hatte.
[9]
Greven 1995: 84; Rehberg 1995: 200, spricht von der «“Öffentlichkeit”
als institutionelle Fiktion.» Und Goffman 1982: 9,
versteht die öffentliche Ordnung als «Handlungsbereich, der durch
Interaktionen von Angesicht zu Angesicht erzeugt wird und durch kommunikative
Normen organisiert ist». Vowe 1997: 238: «Die Öffentlichkeit ist selbst
kein Akteur. Sie bildet einen Kommunikationsraum, in dem Themen selegiert,
Meinungen gebildet, Normen reproduziert werden.»
[10]
Klaus 1994: 74; Fraser/Gordon 1994: 194 f.; Fraser 1994: 38; Hausen
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